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Das 3-Säulen-Prinzip
Bedarfsgerechte Vorsorge
 
3-Säulen-Prinzip Ziel der Einführung der obligatorischen beruflichen Vorsorge (BVG) im Jahre 1985 war es, dass die Rentenleistungen des BVG (2. Säule) zusammen mit denjenigen der AHV (1. Säule) rund 60 % des letzten Erwerbseinkommens erreichen sollten, um dadurch den gewohnten Lebensstandard im Alter beibehalten zu können.

Leider hat die Erfahrung gezeigt, dass dieser Prozentsatz in vielen Fällen zu tief ist, um den gewohnten Lebensstandard wirklich aufrecht erhalten zu können. Die dritte Säule -
d. h. die freiwillige, private Vorsorge - nimmt daher eine immer wichtigere Rolle in der Planung und Absicherung der finanziellen Zukunft ein.
 
Bedarfsgerechte Vorsorge
 
1. Säule: Staatliche Vorsorge 2. Säule: Berufliche Vorsorge 3. Säule: Selbstvorsorge
Existenzsicherung Fortsetzung des gewohnten Lebensstandards Individuelle Ergänzung
Obligatorisches BVG
AHV/IV Überobligatorische Vorsorge Gebundene Vorsorge (3a)
Ergänzungsleistungen Freie Vorsorge (3b)
Alters- und Hinterlassenenversicherung AHV Berufliche Vorsorge BVG Bundesamt für Privatversicherungen
 
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