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Das 3-Säulen-Prinzip
Bedarfsgerechte Vorsorge
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Ziel der Einführung der obligatorischen beruflichen Vorsorge (BVG) im Jahre 1985 war es, dass die Rentenleistungen des BVG (2. Säule) zusammen mit denjenigen der AHV (1. Säule) rund 60 % des letzten Erwerbseinkommens erreichen sollten, um dadurch den gewohnten Lebensstandard im Alter beibehalten zu können.
Leider hat die Erfahrung gezeigt, dass dieser Prozentsatz in vielen Fällen zu tief ist, um den gewohnten Lebensstandard wirklich aufrecht erhalten zu können. Die dritte Säule -
d. h. die freiwillige, private Vorsorge - nimmt daher eine immer wichtigere Rolle in der Planung und Absicherung der finanziellen Zukunft ein. |
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